Du hast eine Pflegestufe und benötigst Unterstützung im Haushalt? Dann hast Du möglicherweise Anspruch auf verschiedene Reinigungsdienstleistungen – finanziert über Deine Pflegekasse. Wir helfen Dir dabei, Deinen Alltag zu erleichtern: zuverlässig, respektvoll und auf Wunsch regelmäßig.
Wie funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse?
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann im Rahmen der sogenannten „Entlastungsleistungen“ (§ 45b SGB XI) bis zu 131€ pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen. Dazu zählen unter anderem Grundreinigung aller oder einzelner Räume und auch die Fenster- und Wintergartenreinigung.
Aber auch unsere anderen Leistungen sind über die Pflegekasse abrechenbar. Gerne beraten wir Dich näher dazu.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Du rufst uns an und schilderst Deinen Bedarf
Wir vereinbaren einen kostenlosen Besichtigungstermin vor Ort um Dich zu beraten und ein Angebot zu erstellen
Wir vereinbaren einen festen Termin zur Reinigung
Nach Abschluss der Arbeiten bekommst Du eine Rechnung, welche Du erst ganz normal an uns zahlst und dann für eine Rückerstattung bei Deiner Pflegekasse einreichst
Warum Gebäudereinigung S. Hinderlich?
Wir wissen, dass gute Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mehr ist, als nur Sauberkeit – es geht um Würde, Vertrauen und ein gutes Gefühl Zuhause. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind einfühlsam und verlässlich. Wir kommen zu den Zeiten, die Dir passen, und arbeiten sorgfältig – damit Du Dich in Deinem Zuhause wohlfühlst.