Haushaltsreinigung über Pflegekasse

Du oder ein Angehöriger bist pflegebedürftig und benötigst Unterstützung im Haushalt? Dann hast Du möglicherweise Anspruch auf Haushaltshilfe – finanziert über Deine Pflegekasse. Wir helfen Dir dabei, Deinen Alltag zu erleichtern: zuverlässig, respektvoll und auf Wunsch regelmäßig.

Was ist Haushaltsreinigung über die Pflegekasse?

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann im Rahmen der sogenannten „Entlastungsleistungen“ (§ 45b SGB XI) bis zu 125 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen. Dazu zählen unter anderem:

  • Wohnungsreinigung und Staubsaugen
  • Küche und Bad reinigen
  • Wäsche waschen, trocknen und einräumen
  • Betten beziehen
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Allgemeine Ordnung und Aufräumen

Wie funktioniert das in der Praxis?

Wir sind ein anerkannter Entlastungsdienstleister und können direkt mit Deiner Pflegekasse abrechnen. Du musst Dich um nichts kümmern – wir übernehmen die Kommunikation und die Formalitäten. So einfach geht’s:

  1. Du rufst uns an und schilderst Deinen Bedarf
  2. Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen über Deine Pflegekasse möglich sind
  3. Wir vereinbaren feste Termine – wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich
  4. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse

Warum Hinderlich?

Wir wissen, dass Haushaltsreinigung für pflegebedürftige Menschen mehr ist als nur Sauberkeit – es geht um Würde, Vertrauen und ein gutes Gefühl zuhause. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind einfühlsam, diskret und verlässlich. Wir kommen zu den Zeiten, die Dir passen, und arbeiten sorgfältig – damit Du Dich in Deinem Zuhause wohlfühlst.

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