Du oder ein Angehöriger bist pflegebedürftig und benötigst Unterstützung im Haushalt? Dann hast Du möglicherweise Anspruch auf Haushaltshilfe – finanziert über Deine Pflegekasse. Wir helfen Dir dabei, Deinen Alltag zu erleichtern: zuverlässig, respektvoll und auf Wunsch regelmäßig.
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann im Rahmen der sogenannten „Entlastungsleistungen“ (§ 45b SGB XI) bis zu 125 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen. Dazu zählen unter anderem:
Wir sind ein anerkannter Entlastungsdienstleister und können direkt mit Deiner Pflegekasse abrechnen. Du musst Dich um nichts kümmern – wir übernehmen die Kommunikation und die Formalitäten. So einfach geht’s:
Wir wissen, dass Haushaltsreinigung für pflegebedürftige Menschen mehr ist als nur Sauberkeit – es geht um Würde, Vertrauen und ein gutes Gefühl zuhause. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind einfühlsam, diskret und verlässlich. Wir kommen zu den Zeiten, die Dir passen, und arbeiten sorgfältig – damit Du Dich in Deinem Zuhause wohlfühlst.