Die Haushaltspflege umfasst die Pflege und Sauberkeit in Wohnräumen. Dies beinhaltet unter anderem das Reinigen von Böden, Staubwischen, Fensterputzen sowie das Reinigen von Küche und Sanitäranlagen.
Zudem verfügen wir über die Zertifizierung für alltagsunterstützende Leistungen (anerkannt vom LASV) und dürfen somit die häusliche Unterstützung im Alltag anbieten, welche Sie nach §45a SGB XI mit der Pflegekasse abrechnen können. Das bedeutet: Jeder Mensch mit
körperlicher Pflegebedürftigkeit
geistiger Behinderung
demenzbedingten Fähigkeitsstörung und
psychischer Erkrankung
kann unsere unterstützenden Leistungen in Anspruch nehmen und bekommt unseren Aufwand von der Pflegekasse erstattet. Unsere Aufgabe ist es, hilfebedürftige Menschen im Haushalt zu erleichtern und diesen bei Haushaltsangelegenheiten zu helfen.